Wichtige Information!
Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand 16.11.2022)
Informationen zu den Quarantäneregelungen (Stand 25.04.2022)
Dauer der Isolation
- Eine positiv getestete Person ist grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation. Beginn der Isolation ist der Tag, an dem die positive Testung bekannt wurde.
- Die Isolation endet dann, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
- Liegt an Tag fünf der Isolation also keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
- Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
- Wird nach einem mittels zertifiziertem Antigentest ermittelten positiven Testergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation, sofern der PCR-Test ein negatives Testergebnis aufweist.
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren.
- Das StMGP empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation, dies gilt auch für betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen. Es besteht jedoch keine rechtliche Grundlage, Betroffenen das Tragen einer FFP2-Maske verbindlich vorzugeben oder den Schulbesuch davon abhängig zu machen.
Kontaktpersonen
Die AV Isolation begründet mit Wirkung zum 13.04.2022 keine verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen mehr. Diese besuchen also ab sofort regulär die Schule, sofern keine direkte abweichende Einzelfallanordnung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliegt.
Viele Grüße
Anja Golle
stellv. Schulleiterin
Umgang mit Infektionsfällen an Schulen (Stand 01.02.2022)
Reglungen für den Unterricht (Stand 24.11.2021)
1. 3G am Arbeitsplatz
Um den Infektionsschutz an unseren Schulen weiter zu stärken, gilt dort ab sofort die „3GRegel“. Für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bedeutet das: Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind – ganz gleich, ob Sie zum Beispiel nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer Lehrkraft, der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen vereinbart haben. Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren.
Nähere Informationen finden Sie hier.
3. Selbsttestung
Derzeit besteht für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler eine Testpflicht und zwar unabhängig von der Inzidenz.
Diese Schülerinnen und Schüler führen in der Schule unter Aufsicht drei Mal in der Woche (Mo, Mi, Fr.) einen Selbsttest durch.
WICHTIG: Nur wer geimpft oder genesen, bzw. einen negativen Test vorweist, darf am Unterricht teilnehmen.
Weitere Information finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums unter Mehr Sicherheit durch Selbsttests an bayerischen Schulen (bayern.de).
Eine Übersicht, wann ihr Kind in die Schule darf und wann nicht finden Sie hier:
- Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen (Stand 24.11.2021).
- Verhaltens- und Hygienekodex (Stand 11.11.2021)
Die Schulleitung
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Liebe Eltern, liebe Schüler,
bitte beachten Sie die
Weiterhin beschreiben die Bildungsbüros aus Stadt und Landkreis Coburg in der folgenden Elterninformation, wie die einzelnen Institutionen professionell und mehrfach erprobt zusammenarbeiten.
Bitte beachten Sie weiterhin den Hygieneplan der Schule.
Bleiben Sie gesund!