BOS - Allgemeine Informationen

Haben Sie die Voraussetzungen für die BOS?

Lesen Sie alles zu den Aufnahmevoraussetzungen hier im PDF-Format. Wenn Sie das getan haben und die Voraussetzungen erfüllen, melden Sie sich bei uns an. Dazu müssen Sie persönlich bei uns in der Schule vorbeikommen. Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist zusätzlich die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigen erforderlich.

Die Berufsoberschule führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung oder Berufserfahrung in einem Jahr (Jahrgangsstufe 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife, die zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften berechtigt. Optional führt sie in zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 12 und 13) zur fachgebundenen Hochschulreife und mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache sogar zur allgemeinen Hochschulreife, die zum Studium an Universitäten berechtigt.

Informationen zu Abschlüssen an der BOS

Die BOS ist für alle Schüler und Schülerinnen mit einem mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung oder Berufserfahrung. Nach 1 Jahr Schulbesuch erreicht man die Allgemeine Fachhochschulreife, nach 2 Jahren die fachgebundene bzw. (mit erfolgreich abgelegter zweiter Fremdsprache) die allgemeine Hochschulreife. 

Ausbildungsrichtungen für die BOS

Weitere Information erhalten Sie durch einen Klick auf die Symbole

Technik

Technik

Schwerpunkt dieser Ausbildungsrichtung liegt in den MINT-Fächern...

Wirtschaft

Wirtschaft

Schwerpunkt dieser Ausbildungsrichtung liegen in BWL und Rechnungswese...

Sozialwesen

Sozialwesen

Schwerpunkt dieser Ausbildungsrichtung liegen in BWL und Rechnungswese...

Aufnahmevoraussetzungen

Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses. Zeugnisse staatlich nicht anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise. Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinn des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder
  • eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  • eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes
  • eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung.

Die Aufnahme erfolgt in die Ausbildungsrichtung, für die die Berufsausbildung oder Berufserfahrung einschlägig ist. In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige mindestens einjährige Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung oder das erfolgreiche Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule nachweist.

Eignung für die BOS

Sind Sie geeignet für die BOS? Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule wird nachgewiesen durch:

  • die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.
  • den erfolgreichen Besuch der BOS-Vorklasse (dieser berechtigt zum Eintritt in die 12. Jahrgangsstufe BOS)

Wer diese Eignungsbedingungen nicht erfüllt, muss an einer schriftlichen Eignungsprüfung (Informationen siehe hier) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik teilnehmen und dort einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erreichen. Beispielprüfungen können im Sekretariat unserer Schule ausgehändigt werden.

Bei offenen Fragen, wenden Sie sich an unsere Beratungslehrerin Frau Schubert.

 

Weitere Information auf Ihre Fragen zur Berufsoberschule finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Kultusministeriums.